Auf der kommenden Sitzung des Planungsausschusses am Mittwoch, den 01.07.2009 um 18 Uhr im Sitzungssaal des Technischen Rathauses, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg (Zugang über Nebeneingang Jessenstraße, Ecke Virchowstraße) wird die öffentlichen Plandiskussion vom 17.Juni ausgewertet (s. die Tagesordnung unter:
http://www.hamburg.de/contentblob/74766/data/planungsausschuss.pdf).
Man darf gespannt sein, wie "die Politik" die öffentliche Plandiskussion nach nunmehr zwei Wochen bewertet. Die Stellungnahmen der Fraktionssprecher unmittelbar im Anschluss an die Plandiskussion fielen sowohl recht entschlossen "pro Kinder in Wohngebieten" als auch problembewusst hinsichtlich der vielfältigen Bedenken der Anwohner aus. Wie einer der Fraktionssprecher trefflich formulierte (sinngemäß): Die Politik wünscht, mit den neuen Bebauungsplänen auch die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Beteiligten des Rechtstreits um die Kita zu fördern.
In der Presse:
http://www.welt.de/die-welt/article3953282/Villenviertel-im-Hamburger-Westen-soll-geschuetzt-werden.htmlIm Übrigen ist im Zuge der öffentlichen Plabdiskussion m.E. deutlich geworden, dass es sich bei den B-Plänen nicht um eine "lex kita" handelt, sondern es um die langfristige Entwicklung des Stadtteils (Stichworte: soziale Einrichtungen - also nicht "nur" Kitas!, Rechtssicherheit für freiberuflich Gewerbetreibende) bei gleichzeitiger Sicherung des Villen-Charakters (Stichwort: Bebauungsgrenzen) geht. Ähnliche Bebauungspläne mit dieser Zielsetzung wurden bereits in den weitesten Teilen Othmarschens bereits umgesetzt.
Es bleibt zu hoffen, dass mit den neuen B-Plänen, die Basis für eine langfristig kinderfreundliche Entwicklung des Stadtteils Othmarschen geschaffen wird und damit der Standort Othmarschen langfristig attraktiv bleibt.
Mit freundlichen Grüßen,
contra
Meinen großer Respekt gilt übrigens einer der Klägerinnen, die sich während der öffentlichen Plandiskussion zu Wort meldete und auf den für sie problematischen Grundstücksschnitt hinwies. Auch hier sollten sich die Parteien des Rechtsstreits darauf besinnen, dass schon fast ein Kompromiss (Mindestabstand) gefunden wurde.