Der Fall Kita-Reventlowstraße - die Chronik
- 2007
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Bedarfsermittlung für eine neue Kita in Othmarschen. In Absprache mit dem Jugendamt erfolgt eine Analyse des Standorts Reventlowstraße. Der Betreiber stellt die übliche Bauvoranfrage.
- Februar 2008
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Antrag auf Erteilung einer Bau- und Nutzungsgenehmigung für die Kita Reventlowstraße mit 60 Plätzen.
Um für die Kinder möglichst viel Platz zu schaffen, soll das Haus mit einem Anbau erweitert werden.
- Feb.-Jul. 2008
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Die Nachbarn wenden sich bereits im Genehmigungsverfahren gegen das Bauvorhaben und begehren Lärmschutzmaßnahmen an den Grundstücksgrenzen.
- Feb.-Jul. 2008
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Es werden die Betreuungsverträge mit den Eltern geschlossen, Eröffnungstermin der Kita Reventlowstraße soll der 01. September 2008 sein.
- 29. Juli 2008
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1. Bau- und Nutzungsgenehmigung:
Die Baugenehmigung wird wie beantragt erteilt. Hinsichtlich etwaiger Lärmbeeinträchtigung wird ausgeführt, dass Kinderlärm von den Nachbarn als sozialadäquat hinzunehmen sei.
- 07. August 2008
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1. Eilverfahren
Die Nachbarn legen Widerspruch gegen die erteilte sog. 1. Baugenehmigung ein und stellen zugleich einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs.
- 29. August 2008
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1. Eilverfahren - Entscheidung I. Instanz
Beschluss des Verwaltungsgerichtes Hamburg (VG), AktZ 9 E 2161/08: Dem nachbarlichen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird stattgegeben, die Kita darf nicht eröffnet werden. Zur Begründung führt das VG aus, dass die nach den örtlichen Verhältnissen zu erwartenden Lärmbelästigungen gegen das gemäß § 15 BauNVO zu wahrende bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot verstießen.
(Lesen Sie hier den ausführlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg in einem PDF)Die Eltern der Kinder werden erst zum jetzigen Zeitpunkt über den Nachbarschaftsstreit informiert. Der Betreiber äußert sich ihnen gegenüber sehr zuversichtlich, das Haus in der Reventlowstraße wie geplant als Kita nutzen zu können.
- 01. September 2008
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Trotz des entgegenstehenden Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Hamburg, wird die Kita Reventlowstraße in Absprache mit dem Bezirk Altona eröffnet.
- 02. September 2008
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Es wird eine vorläufige Nutzungsgenehmigung für den Betrieb der Kita durch den Bezirk Altona mit der Begründung erteilt, wonach die Kita in ihrem jetzigen Bestand und ohne Außenflächen genutzt werden darf. Eine sofortige Umverteilung der Kinder sei aus Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr nicht zu vertreten (Quelle: http://www.abendblatt.de)
- Oktober 2008
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Die Behörden sehen keinen Weg, die Kita Reventlowstraße weiter offen zu halten. Der Betreiber beugt sich, stellt für die betroffenen Kinder Ausweichplätze zur Verfügung - sogar ein Busshuttle wird eingerichtet.
- 15. Oktober 2008
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1. Eilverfahren - Entscheidung II. Instanz
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (OVG), AktZ 2 Bs 171/08): Die erstinstanzliche Entscheidung wird bestätigt. Die Kita darf in dem ursprünglich geplanten Umfang nicht weiter betrieben werden (lesen Sie hier den ausführlichen Beschluss).
- 24. Oktober 2008
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Die Kita wird - vorläufig? - geschlossen. Die einzelnen Gruppen der Kita Reventlowstraße ziehen in andere Häuser des Betreibers um.
- 27. Oktober 2008
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Erster Tag der Kindergartengruppen Bären, Elefanten und Marienkäfer in ihren Notunterkünften.
- 17. November 2008
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Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie auf Anfrage eines engagierten Vaters:
„Seien Sie versichert, dass das erwähnte Hamburger Urteil ebenso wie die in ähnlichen Fällen getroffenen Entscheidungen bei uns auf absolutes Unverständnis stoßen. Im Hamburger Fall wird Ihre und unsere Auffassung zudem von der örtlichen Verwaltung und der Kommunalpolitik geteilt.“
Und weiter:
„Oftmals werden solche Urteile in der nächsthöheren Instanz korrigiert. Das klappt leider nicht in jedem Fall. Hier ist selbstverständlich der Gesetzgeber gefordert, noch eindeutigere, nicht beliebig auslegbare Bestimmungen zu erlassen. Wir arbeiten dran“. 11.2008 Antrag des Betreibers auf Erteilung einer Bau- und Betriebsgenehmigung für eine sog. kleine Kita mit 30-35 Betreuungsplätzen (vgl. Beschluss des VG v. 29.08.2008).
Nunmehr wird auf den Anbau verzichtet und stattdessen eine großzügige Terrasse vorgesehen.
- 26. November 2008
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Auf Nachfrage erklärte der Leiter des Bezirksamtes zur Wiedereröffnung der Kita Reventlowstraße :
„Ich kann Ihnen versichern, dass das Bezirksamt Ihr Anliegen mit Nachdruck verfolgt und ebenfalls an einer für alle Seiten vernünftigen Lösung interessiert ist. Die neue Genehmigung für die Kita Reventlowstraße wird in Kürze erteilt. Es werden allerdings weniger Betreuungsplätze als ursprünglich geplant zur Verfügung stehen, was ich außerordentlich bedaure.“
- 22. Dezember 2008
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2. Bau- und Nutzungsgenehmigung
Die Bau- und Betriebsgenehmigung für ein Haus mit 32 Kinder (2 Gruppen) wird vom Bezirksamt Altona erteilt, voraussichtliche Wiedereröffnung: 05.01.2009
- 24. Dezember 2008
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2. Eilverfahren
Wieder legen die Nachbarn Widerspruch gegen die erteilte sog. 2. Baugenehmigung ein und stellen wiederum einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs.
- 30. Dezember 2008
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„Hängebeschluss“ des Verwaltungsgerichts Hamburg: Die Kita darf nicht öffnen.
- 07. Januar 2009
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Weitere Nachbarn stellen einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs vom 05.01.2009.
Sie verweisen zur Begründung insbesondere auf den angeblich unerträglichen Kinderlärm. Dieser übersteige die Immissionsrichtwerte in reinen Wohngebieten von dauerhaft 50dB bzw. 80 dB in den Geräuschspitzen.
Wohlgemerkt: Die angeführten Richtwerte entstammen der sog. TA-Lärm, in verständlichen Worten: der Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm (Download als Pdf vom Umweltbundesamt)
Im Klartext bedeutet dies: Die Geräusche, die Kinder beim Spielen machen, werden juristisch wie Industrielärm behandelt.
Außerdem handele es sich schon deshalb nicht um eine „Kleine-Kita“, weil durch die geplante Terrasse das zulässige Maß der überbaubaren Grundfläche überschritten sei.
Im Übrigen seien die Kinder der Kita Reventlowstraße zwischenzeitlich - offenbar beschwerdefrei [!!!] - untergebracht worden.
- 23. Januar 2009
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Eine von dem Bezirksamt moderierte Vergleichsverhandlung zwischen den Nachbarn und dem Betreiber scheitert - mit jeweils unterschiedlichen und sich widersprechenden Begründungen.
- 11. März 2009
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1. Änderungsbescheid zur Baugenehmigung vom 22.12.2008
Nunmehr wird auch bei der auf 32 reduzierten Zahl von Betreuungsplätzen die Nutzung des Außenbereichs ausgeschlossen.
- 12. März 2009
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Selbst hiergegen wenden sich die Nachbarn.
- 20. April 2009
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2. Eilverfahren, Entscheidung I. Instanz
Das VG Hamburg ordnet mit Beschluss vom 20. April 2009 (9 E 3464/08) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Nachbarn gegen die für den Umbau und die Nutzung des Gebäudes Reventlowstraße 56 für eine Kindertagesstätte mit 32 Kindern erteilte Baugenehmigung an (Pressemitteilung des VG Hamburg; Beschluss des VG). Damit kann die Kindertagesstätte weiterhin vorläufig nicht geöffnet werden.Im Kern führt das VG zur Begründung aus, dass an dem Standort Reventlowstraße 56 auch eine Kita mit 32 Betreuungsplätzen nicht mehr als "kleine" Kita zu werten ist und damit - so das VG weiter - der geltenden bauplanungsrechtlichen Gebietsausweisung widerspricht.
Allerdings geht das VG auch davon aus, dass möglicher Weise eine Kita mit 10 Betreuungsplätzen an dem Standort Reventlowstraße als Gebietsverträglich und damit genehmigungsfähig anzusehen sein dürfte (Beschluss v. 20. April 2009, S. 10). Auf die Frage, ob und inwieweit die betreuten Kinder auch den Außenbereich benutzen, kommt es nach Einschätzung des VG nicht entscheidend an.
Sowohl der Betreiber der Kita Reventlowstraße als auch die Stadt Hamburg erheben gegen den Beschluss des VG Beschwerde beim OVG.
- Ende April/Anfang Mai
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Entsprechend der rechtlichen Einschätzung des VG (vgl. den Beschluss v. 20. April 2009, S. 10), beantragt der Träger die Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung für einen Betrieb der Kita Reventlowstraße für 10 Kinder einschließlich der Nutzung des Außenbereichs.
- 13. Mai 2009
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3. Bau- und Nutzungsgenehmigung
Das Bezirksamt Altona erteilt eine Bau- und Nutzungsgenehmigung für den Betrieb einer Kita mit 10 Kindern (eine Gruppe) wird vom Bezirksamt Altona erteilt.
- Mitte Mai 2009
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3. Eilverfahren
Und wieder erheben die Nachbarn Widerspruch und begehren in einem weiteren Eilverfahren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs. Im Kern wird in Frage gestellt, dass an dem Standort Reventlowstraße eine Kita mit 10 Betreuungsplätzen als sog. Kleine Kita genehmigungsfähig ist.
- 25. Mai 2009
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Betrieb der Kita Reventlowstraße mit 10 Kindern
In Ansehung der Rechtsauffassung des VG, dass eine Kita mit 10 Betreuungsplätzen genehmigungsfähig sein dürfte (vgl. den Beschluss v. 20. April 2009, S. 10), zieht mit den kleinen „Bären“ wieder eine Gruppe in die Reventlowstraße.
- 27. Mai 2009
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3. Eilverfahren, Entscheidung I. Instanz
Beschluss des VG Hamburg, AktZ 9 E 1296/09: Nunmehr erlaubt das VG Hamburg den Betrieb der Kita Reventlowstraße mit 10 Betreuungsplätzen. In diesem Umfang sei die Kita als genehmigungsfähige „Kleine Kita“ anzusehen. Leider wurde die Entscheidung (noch) nicht online veröffentlicht.
- Das Ende?
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Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde der Betrieb der Kita Reventlowstraße weitgehend verhindert. Die ursprünglich für 60 Kinder genehmigte Kita wurde nach dem ersten Eilverfahren auf 32 Betreuungsplätze reduziert. Gleichwohl sahen sich die Nachbarn weiter in ihren Rechten verletzt und obsiegten im zweiten Eilverfahren in I. Instanz. Nunmehr wurde eine Nutzung der Kita Reventlowstraße für die Betreuung von 10 Kindern genehmigt und der Betrieb aufgenommen. Auch das VG Hamburg hält den Betrieb der Kita in diesem Umfang für zulässig und gab den neuerlichen Anträgen der Nachbarn nicht statt.
Ein Teilerfolg?
Das ist wohl eine Frage des Standpunktes ...
Im Raum steht weiterhin die schwierige Wertungsfrage, ob es sich bei einer Kita mit 32 bzw. auch mit nur 10 Betreuungsplätzen an dem Standort Reventlowstraße noch um eine genehmigungsfähige „kleine Kita“ handelt. Der weitere Verlauf der verschiedenen Gerichtsverfahren bleibt abzuwarten.
Inzwischen sind rund 7 Monate seit der Schließung der Kita zum November 2008 vergangen. Ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen ist weiterhin nicht in Sicht. Die Fronten sind anscheinend vollkommen verhärtet. Ein tragfähiges Angebot zur wohnortnahen Betreuung für die betroffenen 50 Kinder und deren Eltern liegt auch weiterhin nicht vor. Auch der nunmehr aufgenommene Betrieb mit 10 Kindern ist noch nicht gesichert. Der Betreiber wird bei der Suche nach ortsnahen Ausweichobjekten regelmäßig mit der gleichen nachbarrechtlichen Problematik konfrontiert. Im Raum stehende Lösungen, wie etwa eine Betreuung der Kinder in Einrichtungen anderer Betreiber, sind nicht spruchreif und geben so kaum Anlass zur Hoffnung.
Auch scheinen sich die Stadt Hamburg und der Betreiber bei der Umsetzung von Alternativkonzepten gegenseitig zu blockieren - aber Vorsicht: die Details sind undurchsichtig und es werden im Rahmen der politischen Auseinandersetzung Themen vermengt, die unmittelbar nichts miteinander zu tun haben (vgl. etwa die kleine Anfrage „Senator Wersich und das Rechtsstaatsprinzip – Kita-Probleme in Othmarschen“ unter sowie eine Pressemitteilung der Sozialbehörde unter ).
Dem Landes- und der Bundesgesetzgeber ist es bislang offenbar nicht gelungen praktikable Gesetze zu erlassen, so dass es auch weiterhin bundesweit zu ähnlichen Auseinandersetzungen kommen wird.
Auch für den Betreiber und die anderen engagierten Organisationen, die sich aktiv für eine bessere Versorgung mit Kita-Plätzen - insbesondere in Wohngebieten - einsetzen, ist eine zuverlässige Planung kaum möglich.
Im Endeffekt bleiben die Kinder und Eltern im Stich gelassen. Im Fall Reventlowstraße ist aufgrund mangelnder Planung, schlechter Abstimmung und kaum ernsthaft kompromissbereiten Nachbarn aus einem für vier bis sechs Wochen geplanten Provisorium ein auf Dauer unerträglicher Zustand geworden, der allen Beteiligten Zeit, Kraft und Geld raubt.
Was können wir tun?